Biozide

Mit der Richtlinie 98/8/EG der Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten wird europaweit einheitlich die Zulassung und das Inverkehrbringen biozid wirkender Produkte geregelt.

Unter Biozid-Produkten werden dabei solche Wirkstoffe und Zubereitungen verstanden, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.

Die Richtlinie unterscheidet insgesamt 23 Produktgruppen, wovon 20 in der Bundesrepublik Deutschland zulassungsfähig sind.

Zuständige Stelle für die Zulassung von Bioziden in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

chromgruen hat hier im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in den letzten Jahren mehrere Forschungsvorhaben und Recherchen zum sicheren Umgang mit Bioziden oder auch potenziellen Alternativen durchgeführt. 
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