Workshop "Fachkunde für Sicherheitsdatenblätter – was heißt das konkret?"

Sicherheitsdatenblätter müssen von einer fachkundigen Person erstellt werden. Diese Anforderung der Gefahrstoffverordnung wird durch die Anlage 2 der im Oktober vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen TRGS 220 (noch nicht veröffentlicht) konkretisiert.  
Zu Beginn des Jahres 2006 hatte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Befragung von Vertretern  interessierter Kreise zur Fachkunde durchführen lassen.  


Die Ergebnisse wurden auf  einem Workshop am 1. Dezember 2006 in der BAuA in Dortmund vorgestellt.

Außerdem wurde dort über die Perspektiven diskutiert, die durch die neue TRGS 220 eröffnet werden.

Sowohl die befragten Experten als auch die Teilnehmer des Workshops waren eindeutig der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Ausbildungsinhalte für die Fachkunde weiter zu konkretisieren und die  erforderlichen Lehrinhalte öffentlich zugänglich zu machen. Über die Notwendigkeit und Ausgestaltung formaler Prüfungen zur Fachkunde gab es unterschiedliche Auffassungen.

Die Tagesordnung der Veranstaltung und die Vorträge können Sie hier herunterladen:

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