Schutzstufenkonzept

Gefährdungen am Arbeitsplatz

  • durch physikalisch-chemische Eigenschaften (insbesondere Brand- und Explosionsgefahren)
  • durch toxische Eigenschaften und
  • durch besondere Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten

sind unabhängig voneinander zu beurteilen.

Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen in vier Schutzstufen eingeteilt:

  • Schutzstufe 1: Mindestmaßnahmen
  • Schutzstufe 2: Standardschutzstufe für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Schutzstufe 3: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit giftigen und sehr giftigen Stoffen
  • Schutzstufe 4: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsschädigenden Stoffen (CMR-Stoffe).
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